ALLGEMEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geltung
    Ein Maklervertrag mit uns kommt zustande durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Kenntnis der im Falle des Kaufs anfallenden Provision oder im Falle des beabsichtigten Kaufs oder Anmietung von Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien Anlage-/Renditeobjekte oder Grundstücke i.S.v. § 656a BGB durch Vereinbarung in Textform.
  2. Angebote
    Die Angebote von Goldast Immobilien GmbH, Gschf. Azize Karaman-Arda erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von Goldast Immobilien GmbH, Gschf. Azize Karaman-Arda nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.
  3. Vertraulichkeit / Weitergabeverbot
    Die von Goldast Immobilien GmbH, Gschf. Azize Karaman-Arda übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Goldast Immobilien GmbH, Gschf. Azize Karaman-Arda, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch von Goldast Immobilien GmbH, Gschf. Azize Karaman-Arda wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.
  4. Entstehen des Provisionsanspruches
    Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von Goldast Immobilien GmbH, Gschf. Azize Karaman-Arda nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch von Goldast Immobilien GmbH, Gschf. Azize Karaman-Arda nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete. Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere Vereinbarungen zustande kommen.
  5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
    Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages sofort fällig, d.h. üblicherweise bei notarieller Verbriefung oder Abschluss eines Miet-/Pachtvertrages. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung ohne jeglichen Abzug.
  6. Provisionssätze
    Sofern laut Angebot nicht etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die vom Käufer bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu zahlende Provision 3% zuzüglich der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer aus dem Gesamtkaufpreis. Im Falle eines Gewerbemietvertrages oder Pachtvertrages 3 netto Monatskaltmieten zuzüglich der aktuell geltenden Mehrwertsteuer.
  7. Vorkenntnis
    Ist dem Kunden das von Goldast Immobilien GmbH, Gschf. Azize Karaman-Arda angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen Goldast Immobilien GmbH, Gschf. Azize Karaman-Arda zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er Goldast Immobilien GmbH, Gschf. Azize Karaman-Arda sämtliche Aufwendungen, die Goldast Immobilien GmbH, Gschf. Azize Karaman-Arda dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.
  8. Tätigkeit für Dritte
    Goldast Immobilien GmbH, Gschf. Azize Karaman-Arda ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.
  9. Tippgeber-Provision
    Voraussetzungen für den Erhalt einer Tippgeber-Provision sind:

    – Die Immobilie bzw. das Grundstück ist Goldast Immobilien GmbH, Gschf. Azize Karaman-Arda nicht bereits bekannt.
    – Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z.B. in Zeitungen, auf Internetportalen oder durch Verkaufsschild).
    – Zwischen Goldast Immobilien GmbH, Gschf. Azize Karaman-Arda und dem Tippgeber wurde eine schriftliche Vereinbarung über das Tippgeber-Geschäft abgeschlossen.
    – Goldast Immobilien GmbH, Gschf. Azize Karaman-Arda schließt einen Maklervertrag mit dem Verkäufer ab, wonach eine Provision nach Abs. VI dieser AGB vereinbart ist.
    – Der Tippgeber darf nicht gleichzeitig auch Eigentümer der empfohlenen Immobilie bzw. des Grundstücks sein.

  10. Haftung für Dritte
    Goldast Immobilien GmbH, Gschf. Azize Karaman-Arda haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
  11. Recht an Text und Bild
    Das Kopieren von Texten und Fotodokumenten der Exposés ist ohne Genehmigung von Goldast Immobilien GmbH, Gschf. Azize Karaman-Arda nicht gestattet und wird rechtlich verfolgt.
  12. Schlichtung 
    Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  13. Salvatorische Klausel
    Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Landshut.